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Alleiniges Sorgerecht

 

1. Alleiniges Sorgerecht - Definition

 

Wer allein sorgeberechtigt ist, entscheidet immer allein, also sowohl in Alltagsangelegenheiten als auch in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.

 

Das alleinige Sorgerecht darf als Ausnahme in der Erziehung von Trennungs- und Scheidungskindern bezeichnet werden.

 

Die Erkenntnis, dass Kinder Mutter und Vater brauchen, hat auch in der Rechtsprechung Einzug gehalten. Nur schwerwiegende Gründe, die in jedem Fall zuerst die Interessenlage des Kindes berücksichtigen, führen dazu, dass ein Gericht einem der beiden Elternteile das alleinige Sorgerecht zuspricht.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten, das alleinige Sorgerecht zu bekommen:


Einvernehmlich


Sind sich beide Eltern einig, besteht durchaus die Möglichkeit, von einem Gericht das alleinige Sorgerecht zu erwirken, vorausgesetzt, dass es zum Wohle des Kindes ist.

 

Strittig


Eine Lösung bei strittigem Sorgerecht wird immer dann nötig, wenn es ernsthafte Zweifel an den Möglichkeiten eines Elternteiles gibt, die Erziehung im Interesse des Kindes zu leisten.

 

Gerichte gehen hier nicht leichtfertig mit der Zukunft von Kindern um und prüfen sorgfältig, bevor einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird.

 


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