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Altersvorsorgeunterhalt

 

Wie kann der wirtschaftlich schwächere Partner die Kosten für seine Altersvorsorge tragen?


Ist der wirtschaftlich schwächere Ehepartner in der Trennungsphase nicht in der Lage, für den Lebensunterhalt selbst zu sorgen, so besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser dient vorranging der Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs und umfasst auch die Kosten einer angemessenen Altersvorsorge.

 

Lesen Sie auch:

 

Beginn und Umfang des sog. Altersvorsorgeunterhaltes 

 

Nach welchen Grundsätzen wird der Altersvorsorgeunterhalt berechnet?

 

Berechnungsbeispiel für Altersvorsorgeunterhalt

 

Die Bremer Tabelle

 

Altersvorsorgeunterhalt in der Scheidungsphase

 



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