Altersvorsorgeunterhalt
Wie kann der wirtschaftlich schwächere Partner die Kosten für seine Altersvorsorge tragen?
Ist der wirtschaftlich schwächere Ehepartner in der Trennungsphase nicht in der Lage, für den Lebensunterhalt selbst zu sorgen, so besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser dient vorranging der Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs und umfasst auch die Kosten einer angemessenen Altersvorsorge.
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Berechnungsbeispiel für Altersvorsorgeunterhalt
Die Bremer Tabelle
Altersvorsorgeunterhalt in der Scheidungsphase
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