Anhörung von Kindern im Streit um das Umgangsrecht
Bei Streitigkeiten vor dem Familiengericht, die das Umgangsrecht betreffen, spielen u.a. folgende Kriterien eine Rolle:
• Das Alter des Kindes
• Der Wille des Kindes, der mit zunehmendem Alter eine größere Rolle spielt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder ab 14 Jahren anzuhören sind.
Ausnahme: Von einer Anhörung darf das Gericht aus schwerwiegenden Gründen absehen.
• Distanz zwischen den Wohnnungen der Eltern
• Beziehungsintensität zum Elternteil in der Vergangenheit (als Beispiel: häufige Abwesenheit des Vaters, der Zeitsoldat bei der Bundeswehr ist).
Wichtig: Damit sicher gestellt ist, dass Kinder bei einer gerichtlichen Anhörung keiner unnötigen Belastung ausgesetzt werden, sollten Sie sich unbedingt mit einem im Umgangsrecht erfahrenen Anwalt abstimmen.
