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Anhörung von Kindern im Streit um das Umgangsrecht

 

Bei Streitigkeiten vor dem Familiengericht, die das Umgangsrecht betreffen, spielen oft folgende Kriterien eine Rolle:

 

• Das Alter des Kindes

 

• Der Wille des Kindes, der mit zunehmendem Alter eine größere Rolle spielt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder ab 14 Jahren anzuhören sind.

 

Ausnahme: Von einer Anhörung darf das Gericht aus schwerwiegenden Gründen absehen.

 

Wichtig: Damit sicher gestellt ist, dass Kinder bei einer gerichtlichen Anhörung keiner unnötigen oder gar seelisch unzumutbaren Belastung ausgesetzt werden und hier u.U. eine auf lange Zeit nicht mehr zu korrigierende falsche Weichenstellung vornehmen, sollten Sie sich unbedingt mit einem im Umgangsrecht erfahrenen Anwalt abstimmen.

 

• Distanz zwischen den Wohnnungen der Eltern

 

• Beziehungsintensität zum Elternteil in der Vergangenheit (als Beispiel: häufige Abwesenheit des Vaters, der Zeitsoldat bei der Bundeswehr ist).

 


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