 |
|
|
Antrag auf Geschiedenenunterhalt
Grundsätzlich gilt: Wer Unterhalt will, muss im Scheidungsverfahren über seinen Anwalt einen entsprechenden Antrag stellen.
Nur dann prüft ein Richter, ob die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen und der Anspruch auf Unterhalt berechtigt ist. Ansonsten findet diese Prüfung nicht statt.
Wichtig: Wer keinen eigenen Anwalt hat, kann vor Gericht keine eigenen Anträge stellen, also auch keinen Geschiedenenunterhalt beantragen. Weitere Informationen zu Antragsstellungen vor Gericht finden Sie... hier.
|
|