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Antrag auf Kindesunterhalt Kein Kindesunterhalt ohne Antrag Obwohl Kindesunterhalt ein festgeschriebenes Recht eines jeden Kindes ist, muss hierfür ein Antrag bei einem Familiengericht, gegebenenfalls auch beim Jugendamt, gestellt werden, da sonst keine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt besteht. Denn: Mit dem Tag der Antragstellung ist das Recht auf Kindesunterhalt durchsetzbar. Kindesunterhalt kann allerdings nicht rückwirkend beantragt werden. Hierbei wird unterschieden zwischen: Mindestunterhalt Mehrbedarf Sonderbedarf Die Anträge für diese Unterhaltsarten müssen jeweils gesondert gestellt werden. 
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