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Antrag auf Kindesunterhalt Kein Kindesunterhalt ohne Antrag Obwohl Kindesunterhalt ein festgeschriebenes Recht eines jeden Kindes ist, muss hierfür zunächst ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden. Denn: Mit dem Tag der Antragstellung ist das Recht auf Kindesunterhalt durchsetzbar. Bei Kindesunterhalt wird unterschieden zwischen: • Mindestunterhalt • Mehrbedarf • Sonderbedarf Die Anträge für diese Unterhaltsarten müssen jeweils gesondert gestellt werden. 
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