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Aufenthaltsbestimmungsrecht


Wo wohnt das Kind bei dauerhafter Trennung der Eltern?

 

Wo sich ein Kind nach einer Trennung aufhält, bestimmen zuallererst die Eltern. Hier ist auf jeden Fall eine Einigung im Interesse des Kindeswohles sinnvoll. Jeder Druck, den Eltern erzeugen, wenn hierüber keine Einigung erzielt werden kann, wird bewusst oder unbewusst an das Kind weitergegeben. Im Grundsatz darf davon ausgegangen werden, dass ein Familiengericht den Aufenthaltsort eines Kindes nur dann verändert, wenn es dem Kindeswohl dient.

 

Klarstellung: Wo sich das Kind aufhält (wohnt), wird durch die Aufenthaltsbestimmung der Eltern oder im Streitfalle durch Festlegung des Gerichtes bestimmt. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt in den allermeisten Fällen bestehen.

 

Die Eltern eines Kindes können den Aufenthaltsort (Wohnort) zu einem späteren Zeitpunkt neu festlegen oder per Gerichtsbeschluss erwirken, wenn nachgewiesen wird, dass der bisherige Wohnort nicht dem Kindeswohl entspricht oder ein Elternteil mit der Erziehung des Kindes überfordert ist. 

 

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder als Bestandteil des Sorgerechts kann nach dauerhafter Trennung der Eltern beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.

 

Noch ein Wort zum Kindeswohl: Immer wieder kommt es vor, dass Eltern unterschiedliche Vorstellungen von der Erziehung ihrer Kinder haben. Solange sich dies im Rahmen üblicher Erziehungsfragen bewegt, wird allerdings kein Familiengericht den bisherigen Wohnort eines Kindes neu festlegen wollen.

 

Ein Beispiel: Ein musisch begabtes Kind in Alter von 4 Jahren darf bei dem Vater nicht Klavier spielen und verbaut sich damit - in den Augen der Mutter - die Karriere eines Konzertpianisten. Hierin liegt keine Handlung, die dem Kindeswohl schadet. Gemeint sind hier Handlungen gegen die Gesundheit des Kindes wie etwa nachweisbare Vernachlässigung ö.ä.


Ein Gegenbeispiel: Ein Kind im Alter von 16 Jahren hat bereits 10 Jahre Klavierunterricht hinter sich und beabsichtigt, ab dem kommenden Jahr eine Spezialmusikschule und anschließend eine Hochschule für Musik mit dem Ziel zu besuchen, eine Berufsausbildung als Musiker zu erlangen. Wenn das Kind nun beim Vater nicht mehr Klavier spielen darf, wäre das ein bedeutender Einschnitt in den Lebensbereich und die Lebensplanung des Kindes. Ein Antrag auf Änderung des Wohnortes des Kindes hätte Aussicht auf Erfolg, da hier das sogenannte Förderprinzip zum Tragen kommt.

 


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