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Berechnung des Versorgungsausgleichs

 

Und so wird der Versorgungsausgleich durchgeführt:


Bei einer Scheidung fragt das Gericht bei den Rentenversicherungsträgern nach, wie hoch die Rentenansprüche beider Ehepartner sind. Liegt dem Gericht diese Auskunft vor, werden diese Rentenansprüche beider Partner in einen Topf geworfen und hälftig aufgeteilt.

 

Damit ist sichergestellt, dass Ehegatten, die sich während der Ehe um Haus und Kinder kümmern und dadurch keine eigenen oder weniger Rentenansprüche erwerben konnten, bei einer späteren Rentenzahlung gegenüber dem aktiv in die Rentenkasse einzahlenden Ehepartner nicht benachteiligt werden.

 

 

Vor dem Gesetz sind alle gleich 


Beide Ehepartner erbringen vor dem Gesetzgeber und der Gesellschaft gleichwertige Leistungen. Also muss der Kinder erziehende Ehepartner im Scheidungsfalle ebenfalls Rentenanwartschaften vom beruflich aktiven Ehepartner erwerben, andernfalls würde der Beitrag zur Ehe, nämlich die Haushaltsführung sowie die Kindererziehung, zu einer Benachteiligung führen.

 

Übersteigen die Anwartschaften und Aussichten eines Ehegatten die des anderen, so ist der Ehegatte mit den höheren Anwartschaften ausgleichspflichtig gegenüber dem anderen Ehegatten. So wird sichergestellt, dass beide Ehegatten die Ehe mit den gleichen Rentenansprüchen verlassen.

 

 


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