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Berechnung Altersvorsorgeunterhalt

 

Beispiel: Ein Ehepaar lässt sich scheiden - er verdient 2.100 Euro netto, sie hat kein Einkommen.

 

1. Schritt: Berechnung des Elementar- bzw. Basisunterhaltes aus dem bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers. Von den 2.100 Euro Nettoeinkommen werden 3/7 der Unterhaltsberechtigten als vorläufiger Elementarunterhalt zugesprochen.

 

2100 Euro x 3/7 = 900 Euro

 

2. Schritt: Umrechnung des errechneten Elementarunterhaltes in ein fiktives Bruttoeinkommen nach der Bremer Tabelle.


900 Euro + 16 % = 1.044 Euro*

 

3. Schritt: Berechnung des Altersvorsorgeunterhaltes als fiktiver Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung.


19,9 % von 1.044 Euro = 207,76 Euro Vorsorgeunterhalt

 

4. Schritt: Neuberechnung des bereinigten Nettoeinkommens.


2.100 Euro - 207,76 Euro = 1.892,24 Euro

 

5. Schritt: Neuberechnung des Elementar-/Basisunterhaltes.


3/7 von 1.892,24 Euro = 810,96 Euro


6. Schritt: Das Ergebnis - Es sind vom Unterhaltsverpflichteten zu zahlen: 810,96 Euro Basis- bzw. Elementarunterhalt + 207,76 Euro Vorsorgeunterhalt = 1.018,72 Euro Gesamtunterhalt.

 

* Die genaue Umrechnung des Nettoeinkommens in das zugrunde zu legende Bruttoeinkommen finden Sie in der sog. Bremer Tabelle.

 


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