Berechnung Altersvorsorgeunterhalt
Beispiel: Ein Ehepaar lässt sich scheiden - er verdient 2.100 Euro netto, sie hat kein Einkommen.
1. Schritt: Berechnung des Elementar- bzw. Basisunterhaltes aus dem bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltszahlers. Von den 2.100 Euro Nettoeinkommen werden 3/7 der Unterhaltsberechtigten als vorläufiger Elementarunterhalt zugesprochen.
2100 Euro x 3/7 = 900 Euro
2. Schritt: Umrechnung des errechneten Elementarunterhaltes in ein fiktives Bruttoeinkommen nach der Bremer Tabelle.
900 Euro + 16 % = 1.044 Euro*
3. Schritt: Berechnung des Altersvorsorgeunterhaltes als fiktiver Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung.
19,9 % von 1.044 Euro = 207,76 Euro Vorsorgeunterhalt
4. Schritt: Neuberechnung des bereinigten Nettoeinkommens.
2.100 Euro - 207,76 Euro = 1.892,24 Euro
5. Schritt: Neuberechnung des Elementar-/Basisunterhaltes.
3/7 von 1.892,24 Euro = 810,96 Euro
6. Schritt: Das Ergebnis - Es sind vom Unterhaltsverpflichteten zu zahlen: 810,96 Euro Basis- bzw. Elementarunterhalt + 207,76 Euro Vorsorgeunterhalt = 1.018,72 Euro Gesamtunterhalt.
* Die genaue Umrechnung des Nettoeinkommens in das zugrunde zu legende Bruttoeinkommen finden Sie in der sog. Bremer Tabelle.