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Scheidungskosten

 

Kurzanleitung für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten einer einvernehmlichen Scheidung:

 

Die Höhe des 3-fachen Monatseinkommens zzgl. Versorgungsausgleich ergibt den Gegenstandswert oder auch Streitwert. Der Streitwert ergibt den anzusetzenden Gebührenwert gemäß gesetzlich vorgeschriebener Gebührentabelle. Der Gebührenwert wird mit dem jeweiligen Verfahrenssatz multipliziert. Dann kommen noch die Auslagen und die Mehrwertsteuer hinzu.

 

Unser Beispiel: Das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen der Eheleute beträgt 2.600 Euro. Für den Versorgungsausgleich setzen wir hier 1000 Euro an.

 

Und hier die konkrete Berechnung:

 

7.800,00 Euro als 3-faches Nettoeinkommen beider Eheleute

1.000,00 Euro als Versorgungsausgleich

8.800,00 Euro Gegenstandwert aus o.g. Positionen

 

535,60 Euro als 1,3-fache Verfahrensgebühr 

494,40 Euro als 1,2-fache Terminsgebühr 

20,00 Euro für Post-/Telekommunikationsentgelte

1.050,00 Euro Gesamtsumme ohne Mehrwertsteuer

 

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer  =  199,50 Euro

Gesamtsumme inkl.  Mehrwertsteuer = 1.249,50 Euro 

 

Für die Scheidung entstehen Rechtsanwaltskosten von 1.249,50 Euro. Jede Partei trägt die Kosten des eigenen Anwaltes selbst.

 

Demgegenüber werden die Gerichtskosten, die im vorliegenden Beispiel 498 EUR betragen, zwischen den Eheleuten geteilt.

 


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