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Berechnungsbeispiel Geschiedenenunterhalt Die Höhe des Unterhaltsanspruches richtet sich üblicherweise nach dem Lebensstandard während der Ehe. Wer über kein oder ein geringes Einkommen verfügt, kann im Scheidungsverfahren seinen Anspruch auf Geschiedenenunterhalt gegeüber dem Ex-Ehepartner durchsetzen.
Zur Veranschaulichung: Ehemann verdient 2000 Euro Ehefrau verdient 500 Euro Monatliches Einkommen gesamt 2500 Euro geteilt durch beide Ehepartner = 1250 Euro für jeden Ehepartner Der Ehemann muss für den vom Gericht bestimmten Zeitraum 750 Euro monatlich an seine Ex-Ehefrau zahlen (sog. Aufstockungsunterhalt). 
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