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Berechnungsgrundsätze

 

Die Bremer Tabelle


Im Gesetzestext werden Sie keine Angabe über die Höhe des zu zahlenden Altersvorsorgeunterhaltes finden.

 

In der Gerichtspraxis hat sich die sog. Bremer Tabelle durchgesetzt.

 

Diese Tabelle ist ein Hilfsmittel, um die Höhe des Altersvorsorgeunterhaltes im konkreten Fall auszurechnen. In der Tabelle wird der Basisunterhalt, auch Elementarunterhalt genannt, einem Nettoarbeitslohn gleichgestellt und dann in einen Bruttolohn umgerechnet.

 

Berücksichtigt werden dabei die Lohnsteuer sowie Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

 

Bezogen auf diesen (fiktiven) Bruttolohn wird der volle Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in Ansatz gebracht (derzeit: 19,9%) und als Altersvorsorgeunterhalt behandelt.

 


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