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Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

 

Grundzüge der Absicherung in der Trennungsphase

 

Sofern Sie Trennungsunterhalt geltend machen dürfen und selbst nicht in der Lage sind, die Kosten für eine angemessene Versicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu tragen, haben Sie hierauf einen Anspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen. 

 

Dies steht Ihnen ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (also ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehepartner) als Bestandteil des allgemeinen Lebensunterhaltes zu (§ 1361 Absatz 1 Satz 2 BGB).

 


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