Scheidung | Deutschlands Scheidungsportal Nr. 1

Besonderheit: Betreuter Umgang

 

Auch begleiteter Umgang genannt

 

Insbesondere bei Kleinkindern ober aber in Fällen, in denen sich Kind und Elternteil lange nicht gesehen haben, kann ein sog. betreuter Umgang vorgesehen werden. Das bedeutet, dass der Umgang unter Aufsicht einer dritten Person stattfindet.

 

Hierbei kann es sich Mitarbeiter des Jugendamtes handeln oder aber eine Bezugsperson aus der Verwandschaft (z.B. Großeltern).

 


Favoriten:

Rubriken:

Service:

Regionales:

» Scheidung einleiten

» Die Kosten einer Scheidung

» Neues Recht

» 1 oder 2 Anwälte?

» Gewaltschutz

» Unterhaltspflicht- verletzung

» Die häufigsten Scheidungsfehler

» Scheidung

» Kinder

» Unterhalt

» Zugewinn- ausgleich

» Versorgungs- ausgleich

» Ehewohnung

» Unternehmer-Scheidung

» Scheidungs- anträge

» Einvernehml. Scheidung

» Internationale Scheidung

» Onlinescheidung

» Unterhalts- ansprüche

» Sorgerecht 

» Umgangsrecht

» Eheverträge


» Anwälte

» Neue Wohnung finden

» Umzugsfirma finden

» Neustart


Presse :: Partneranwälte :: Geschäftsentwicklung :: Rechtsbelehrung :: AGBs :: Kontakt :: Impressum :: Sitemap        © system by signetix
 
Anwalt in Ihrer Nähe index scheidungsantrag weiterimpfehlen