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Was ist Hausrat?

 

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die der Familie während des Zusammenlebens zum täglichen Gebrauch dienen. Der Zeitpunkt oder der Grund der Anschaffung sowie der Wert oder die Eigentumsverhältnisse spielen für die Begriffsbestimmung keine Rolle.

 
Typische Hauratsgegenstände sind:

 

- Möbel und sonstige Haushaltsgegenstände

 

- Elektrogeräte (Waschmaschine, Herd, Kühlschrank, Trockner)

 

- Geschirr

 

- Handtücher, Bettwäsche

 

- Gartenmöbel 

 

- TV- und Videogeräte, Stereoanlage, Computer, Radio

 

- Bücher zur Unterhaltung oder für das Allgemeinwissen

 

- PC bei gemeinsamer Nutzung durch die Familie 

 

- Musikinstrumente, wenn sie ausschließlich hobbymäßig genutzt werden.

 

- Fahrräder und Sportgeräte

 

- Segelboot oder Motorboot, wenn es der gesamten Familie zur Verfügung steht

 

- Kunstgegenstände und Antiquitäten zur Ausschmückung der Wohnung, es sei denn, diese Kunstgegenstände und Antiquitäten dienen als Kapitalanlage

 


 

Keine Haushaltsgegenstände sind in der Regel:

 

- Persönliche Gegenstände (Briefmarken-/Münzsammlung, Tagebücher, Schmuck, Andenken, Kleidung sowie Dokumente)


- Gegenstände, die zum Hobby eines Ehepartners gehören. Beispiel: Sie spielt leidenschaftlich gerne Golf, er spielt mit gleicher Leidenschaft Minigolf. Die jeweilige Ausrüstung ist nicht Gegenstand der Hausratsauseinandersetzung. Jeder behält seine persönliche Ausrüstung.


- Gegenstände zur Berufsausübung (Fachliteratur, PC oder Laptop, Klavierflügel eines Berufsmusikers)  


- Luxus- oder Kunstgegenstände (Schmuck, Bilder, Teppiche) und Antiquitäten, die als Kapitalanlage (Vermögensanlage) dienen 


- Kinderzimmereinrichtung, hier insbesondere Kinderspielzeug.

  


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