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Definition Kindesunterhalt

 

Barunterhalt und Naturalunterhalt

 

 

Der Kindesunterhalt teilt sich auf in Barunterhalt und Naturalunterhalt. Diese Unterscheidung ist besonders bei getrennt lebenden Eltern von Bedeutung.

 

 

Naturalunterhalt beinhaltet die tatsächliche Versorgung des Kindes bzw. eine Betreuungsleistung wie Erziehung, Fürsorge, Kochen, Einkaufen etc.


Barunterhalt bedeutet eine Geldleistung.

 

 

 

Verpflichtung zum Bar- bzw. Naturalunterhalt 


- Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat die Verpflichtung zum Naturalunterhalt.

 

- Derjenige, bei dem das minderjährige Kind nicht lebt, schuldet Barunterhalt.

 


Ab Volljährigkeit des Kindes schulden beide Elternteile Barunterhalt.

 

 

Der Kindesunterhalt in Form von Barunterhalt soll den Lebensbedarf eines Kindes abdecken. Dazu gehören: Nahrung, Wohnung, Bekleidung, Taschengeld, Freizeitaktivitäten, Kindergarten / Schule / Ausbildung.

 

Darüber hinaus entstehende Kosten fallen zum Teil in die Kategorien Mehrbedarf und Sonderbedarf.

 

 


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