Doppelverdiener ohne (geplante) Kinder
Sind beide Partner berufstätig und soll die Ehe kinderlos bleiben, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit - Beide vertrauen darauf, dass alles so bleibt, und setzen auf die gesetzlichen Regeln der Zugewinngemeinschaft. Waren beide einkommensmäßig gleich erfolgreich, wird sich der Zugewinnausgleich ebenso im Rahmen halten wie der Versorgungsausgleich.
Diese Annahme fällt in sich zusammen, ...
... sobald sich geringe Einkommensunterschiede über einen langen Ehezeitraum hinziehen oder
... wenn von Anfang an erhebliche Einkommensunterschiede bestanden oder
.... wenn ein Ehepartner während der Ehe ein exzessives Ausgabeverhalten an den Tag legt, indem er einen Großteil seines Einkommens verschwendet.
2. Möglichkeit - Naheliegender ist es deshalb, die praktizierte Gleichrangigkeit auf Augenhöhe während der Ehezeit auch im Scheidungsfall sicherzustellen, indem die Eheleute den Zugewinnausgleich per notariellem Ehevertrag ausschließen, ebenso den Versorgungsausgleich sowie nachehelichen Unterhalt.
Das Ganze kann noch unter die Bedingung gestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen greifen, wenn wider Erwarten doch Kinder geboren werden, oder dieser Fall wird ebenfalls als Vorgriff auf die Zukunft vertraglich geregelt (siehe auch die Klassische Ehe).