Scheidung und Immobilien

 

In Deutschland sind knapp 26 Millionen Menschen Eigentümer von Wohneigentum. Die Spitze machen hier Eigentumswohnungen aus, dicht gefolgt von Einfamilienhäusern, die entweder ererbt oder aus Gründen der Alterssicherung angeschafft wurden und dann häufig beiden Eheleuten gehören.

Wenn eine Scheidung ansteht, stellt sich für die Betroffenen die Frage, wie mit dem Wohneigentum verfahren wird. Die gesellschaftliche Wirklichkeit sieht leider so aus, dass Ehekrisen oft nicht warten, bis der Immobilienkredit abgezahlt ist, sondern krachen unverhofft rein und stellen die Beteiligten vor die Aufgabe, eine mehr oder weniger verlustarme Regelung mit dem Ehepartner und nicht zuletzt auch mit der Bank zu finden. Die Teilungsversteigerung wäre für die Beteiligten häufig die schlechteste Lösung.

 



Hinweis zur Nutzung der folgenden Seiten

 

Wir zeigen auf den folgenden Seiten die aktuelle Rechtslage auf, damit Sie die Kenntnis über Ihre Rechte vertiefen können. Sie werden auf den folgenden Seiten aber nur Empfehlungen finden, die die Eheleute in die Lage versetzen, vernünftige Lösungen zu finden und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden. Wenn Eheleute keine Einigung über den wichtigsten Vermögenswert, den eine Wohnimmobilie oft hat, erlangen können und sich bis zum Äußersten streiten wollen, können wir das nicht verhindern, raten aber unbedingt davon ab und empfehlen statt dessen, eine außergerichtliche Lösung anzustreben, da diese viel preiswerter ist.

Wir beteiligen uns nicht daran, den anderen Ehepartner „über den Tisch zu ziehen“, sehen unsere Aufgabe jedoch darin, unsere Mandanten vor Versuchen der Benachteiligung zu schützen, ganz gleich welcher Art.
 

Bitte wählen Sie:

 

Gemeinsames Eigentum

  

Alleineigentum

 




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