Nach den am 1. September 2009 in Kraft getretenen Änderungen im Familienrecht müssen Scheidungspaare folgende Einigungsversuche unternehmen:
• Einigung im Umgang mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern
• Einigung zum Sorgerecht
• Einigung zum Kindesunterhalt
• Einigung über den Scheidungsunterhalt (nachehelicher Unterhalt)
• Einigung über die Rechtsverhältnisse an der Wohnung
• Einigung über die Verteilung des Hausrats
Gründe für die Einführung der o.g. Einigungsversuche:
Je mehr Sie im Vorfeld zusammen mit Ihrem Anwalt selbst klären konnten, desto weniger Arbeit machen Sie dem Familiengericht.
Der Gesetzgeber belohnt Sie dafür mit geringeren Scheidungskosten, da durch den Wegfall von Anträgen die Verfahren kürzer werden.
Praxis-Tipp:
Da es sich bei der Einigung um wichtige Weichenstellungen für Ihre und die Zukunft Ihrer Kinder handelt, sollten Sie, um Nachteile zu vermeiden, einen Anwalt mit der Ausarbeitung der Einigung beauftragen. Das erhöht erfahrungsgemäß die Bereitschaft zur Einigung.