Einkommensmanipulation
Etwaige Unterhaltsansprüche können nur dann korrekt geprüft werden, wenn klar ist, welche Seite wie viel verdient und wieviel Vermögen hat.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft über ihre Einkünfte zu geben (§§ 1361, 1605 BGB). Die Auskunft muss wahr und vollständig sein.
Falsche Auskünfte führen zu vermeidbarem Ärger:
Weigern Sie sich, Auskunft zu geben, kann Ihr Ehepartner Sie zur Auskunftserteilung verklagen. Die dabei entstehenden Kosten haben Sie zu tragen, weil Sie mit Ihrer Weigerung Anlass für das Gerichtsverfahren gegeben haben.
Falsche Auskünfte können folgende Straftatbestände erfüllen:
- Prozessbetrug
- Steuerbetrug/Steuerhinterziehung
- Urkundenfälschung
- Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB).
Auf Antrag kann die Gegenseite als Nachweis für Ihre Angaben zum Einkommen u.a. folgende Belege anfordern:
- Lohnabrechnungen
- Kontoauszüge
- Depotauszüge
- Spesenabrechnungen
- Provisionsabrechnungen
- Liegenschaftsabrechnungen (Mieteinnahmen o.ä.)
- Bilanzen
- Gewinn- und Verlustrechnungen
Und noch etwas: Einkünfte aus Schwarzarbeit bleiben für die Berechnung Ihres Unterhaltsanspruchs unberücksichtigt. Warum sollten Sie aus rechtswidrig erworbenem Geld einen Vorteil ziehen?