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Alleiniges Sorgerecht: Die einvernehmliche Lösung Eine Abweichung vom gemeinsamen Sorgerecht entscheidet das Gericht auf Antrag eines Elternteils. Sind sich beide Eltern einig, dass einer von ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen bekommen soll, ist das Gericht grundsätzlich an diese gemeinsame Entscheidung der Eltern gebunden. Eine eingehende Prüfung hat zu erfolgen, sofern das Kind dem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts widerspricht. Dies ist möglich, wenn das Kind mindestens 14 Jahre alt ist. Der Antrag muss begründen, warum 1. die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts und 2. die beantragte Sorgerechtsregelung zugunsten eines Elternteiles dem Kindeswohl am besten entspricht.
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