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Einvernehmliche Scheidung

 

Die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

 

Die einvernehmliche Scheidung hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und bietet scheidungswilligen Paaren zahlreiche praktische Hilfen an, die Scheidung einfacher und vor allem kostengünstiger zu gestalten.

 

Warum die Vereinfachung bei einvernehmlichen Scheidungen?

 

Alles was nicht in einem Gerichtsverfahren entschieden werden muss, führt zu einer Entlastung der Familiengerichte.

 


 

Scheidungspaare können folgende Punkte regeln, ohne ein Gericht zu bemühen:

 

1. Die gegenseitige Einwilligung beider Ehepartner in die Scheidung,

 

2. Unterhaltszahlungen und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder,

 

3. Gegenseitige Unterhaltsvereinbarungen der Ehepartner,

 

4. die künftige Nutzung der ehelichen Wohnung und

 

5. die Verteilung des Hausrats

  

Wer sich nicht über alle Punkte mit seinem Partner einigen kann, kann auch, je nach Familiensituation, einzelne Bereiche vertraglich regeln.

 


 

Die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

 

Vorteil 1: Getroffene Regelungen, auch in einzelnen Bereichen, entlasten das Scheidungsverfahren.

 

Vorteil 2: Im Scheidungsverfahren benötigt nur derjenige einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Wenn über alle Bereiche im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte und vor Gericht keine weitere Anträge mehr gestellt werden müssen, benötigt der andere Ehepartner keinen eigenen Anwalt.

 


 

Rechtssicherheit bei den Scheidungsfolgen

 

Wenn die Vereinbarungen mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eheleute sowie der Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Kindern gemacht werden, wird das Familiengericht die Vereinbarungen akzeptieren.

 


 

Praxistipp: Lassen Sie die Vereinbarungen durch einen Anwalt ausarbeiten.

 

Damit stellen Sie sicher, dass die zu regelnden Sachverhalte für Sie nicht nachteilig formuliert sind und rechtswirksam bleiben.

 


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