Einvernehmliche Scheidung

 

Die einvernehmliche Scheidung hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung zugenommen.

 

Im Gegensatz zur strittigen Scheidung, bei der die Ehepartner sich noch nicht über alle Punkte einigen konnten, versteht man unter einvernehmlicher Scheidung die streitarme, auf Verständigung zwischen den Eheleuten ausgelegte Scheidung. Ca. zwei Drittel aller Ehen werden einvernehmlich geschieden, das bedeutet, dass die Eheleute auch bei komplizierteren Sachverhalten eine für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden haben oder es beabsichtigen.

 

Miteinander reden kann Geld und Nerven sparen

 

Dass die Scheidung einvernehmlich verläuft, hängt auch davon ab, wie viel „Schärfe“ die Betroffenen in das Verfahren hineinbringen.

 

So manch einer glaubt zu Beginn der Trennungsphase nicht daran, dass auch seine Scheidung einvernehmlich gestaltet kann und ist dann umso mehr überrascht, wie wenig Konflikte auszutragen sind, wenn durch die Anleitung eines erfahrenen Anwalts Lösungen und Lösungsmöglichkeiten besprochen werden, die beide Seiten guten Gewissens akzeptieren können.

 

Das wichtigste Wort bei einer einvernehmlichen Scheidung ist Augenmaß.

 

Wichtig zu wissen: Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht Verzicht auf eigene Rechte. Es bedeutet vielmehr, dass die Beteiligten möglichst wenig durch das Familiengericht entscheiden lassen und den Schwerpunkt auf das breite Spektrum der außergerichtlichen Möglichkeiten legen. Miteinander reden hat noch nie geschadet und hat den angenehmen Nebeneffekt, dass bei der Scheidung Geld gespart werden kann.

 

Einvernehmliche Regelungen sind preiswerter als der Gerichtsentscheid. Um Kosten kommt man nicht herum, wieviel eine Scheidung am Ende kosten wird, haben die Beteiligten selbst in der Hand.

 



Einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich


Das einfachste Scheidungsverfahren ist die Scheidung ohne Versorgungsausgleich. Das kommt nur etwa für 5 % der Scheidungen in Frage, da der Versorgungsausgleich nur dann nicht im Scheidungsverfahren durchgeführt wird, wenn er vorher rechtswirksam ausgeschlossen wurde.

 


 

Einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich


Üblich ist die Scheidung mit Versorgungsausgleich, d.h. die während der Ehezeit erarbeiteten Rentenversicherungsanwartschaften werden zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Ist der Versorgungsausgleich erfolgt, bleibt dem Familiengericht nur noch, die Ehe für geschieden zu erklären. Damit wäre das Scheidungsverfahren abgeschlossen.

 


 

Einvernehmliche Scheidung mit Scheidungsfolgesachen


Neben der eigentlichen Ehescheidung können auch sog. Scheidungsfolgesachen (z.B. Unterhalt, gemeinsame Kinder, Zugewinn, Hausrat, Wohnungsnutzung usw.) geregelt werden. Wer auf die Kosten achtet, sollte darüber nachdenken, die sog. Scheidungsfolgesachen außergerichtlich zu regeln.

 

Hierbei kann so ziemlich alles zwischen den Eheleuten geregelt werden. Der Zugewinn kann genauso wie der Unterhalt oder der Umgang mit den Kindern aus dem Scheidungsverfahren außergerichtlich geregelt werden und muss damit nicht mehr im späteren Scheidungsverfahren ausgeurteilt werden – Die Folge sind geringere Scheidungskosten (oft reicht ein Anwalt für die Scheidung) sowie eine kürzere Verfahrensdauer.

 

Übrigens: Bei uns ist der Anteil der Scheidungen, die kostengünstig einvernehmlich ablaufen oder im Laufe des Verfahrens den Charakter einer einvernehmlichen Scheidung annehmen, besonders hoch.

 


 

Fazit:


Die einvernehmliche Scheidung ist gleichermaßen für Paare geeignet, die ausschließlich geschieden werden wollen als auch für diejenigen mit einem erheblich größeren Regelungsbedarf und ist sowohl aus Kostengründen als auch aus Gründen der Verfahrensdauer jeder anderen Scheidungsart vorzuziehen.

 

Es kommt nicht darauf an, ob die Betroffenen von Anfang an wissen, welche Scheidungsart die Richtige ist. Vielmehr entscheidend ist es, ob die beteiligten Eheleute den Willen und das Vertrauen zur Einigung mitbringen und ein erfahrener Anwalt das Verfahren begleitet. Für jede Scheidung muss der individuelle Weg gefunden werden, immer im Interesse der Mandanten.

 




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