Familienrecht
Was umfasst das Familienrecht?
Das Familienrecht beschreibt die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft regeln.
Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten.
Im Familienrecht werden das Eingehen und die Auflösung von Ehen und Lebenspartnerschaften und die damit verbundenen Rechtswirkungen zusammengefasst und durch sog. Gesetze und Urteile, die für alle gelten, geregelt.
Der Begriff der Familie wird jedoch nicht einmal im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert.
Diese Bereiche des Familienrechts sind bei einer Scheidung häufig betroffen:
• Das Scheidungsrecht
• Das Unterhaltsrecht
• Das Abstammungsrecht
• Das Namensrecht
Diese Bereiche des Familienrechts sind bei einer Scheidung nicht oder nur selten betroffen:
• Das Adoptionsrecht
• Das Pflegschaftsrecht
• Das Vormundschaftsrecht
• Das Lebenspartnerschaftsrecht
• Elternunterhalt
• Ausländisches Familienrecht
• Lebensgemeinschaftsrecht
• Vorsorgevollmachten
Die Lebenspartnerschaft ist außerhalb des BGB im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.
Wichtige Bereiche des Familienrechts sind das eheliche Güterrecht und Vorschriften zum Unterhalt sowie der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung.
Auch das Recht der Abstammung, die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten sowie die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sind im Familienrecht geregelt.
Zuständiges Gericht für familienrechtliche Streitigkeiten ist das Familien- bzw. Vormundschaftsgericht.