Geschiedenenunterhalt

 

Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so kann er seinen Anspruch auf Geschiedenenunterhalt gegen den Ehepartner geltend machen.

 

Die Zahlung von Geschiedenenunterhalt ist Ausdruck der nachehelichen Solidarität und steht im Gegensatz zum Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung, nach dem jeder Ehepartner nach der Scheidung für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen hat.

 

Hier erfahren Sie alles zum Thema Geschiedenenunterhalt:

 

Was ist Geschiedenenunterhalt? 

 

Voraussetzungen für den Geschiedenenunterhalt 

 

Was muss ich tun, um Geschiedenenunterhalt zugesprochen zu bekommen? 

 

Muss ich meine Einkommensverhältnisse offen legen?


Wegfall des Unterhaltsanspruches

 




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