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Haftpflichtversicherung

 

Muss eine neue Haftpflichtversicherung geschlossen werden?

 

Ja: Wenn Sie vor der Scheidung als mitversicherte Person den Versicherungsschutz genießen konnten, so ist das jetzt vorbei. Sie müssen bei Scheidung einen neuen Vertrag abschließen.

 

Stichtag für das Ende des Versicherungsschutzes gilt spätestens der Tag der Rechtskraft der Scheidung. Ab diesem Tag benötigen bislang mitversicherte Ehepartner einen eigenen Vertrag.

 

 

Damit Sie keine Überraschungen erleben: Grundsätzlich kann der Hauptversicherte den mitversicherten Ehegatten aus Haftpflichtverträgen ausschließen, ohne dass der Ausgeschlossene informiert werden muß.

 

Der Mitversicherte sollte in seinem eigenen Interesse frühzeitig den Abschluss einer eigenen Versicherung erwägen.

 

Für den Hauptversicherten ändert sich zunächst einmal nichts. Gegebenenfalls kann eine Anpassung des Vertrages erfolgen.

 

Siehe auch: Haftpflichtversicherung in der Trennungsphase



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