Internationale Scheidung

 

Wo kann eine internationale Scheidung durchgeführt werden?

 

Für die Scheidung deutscher Staatsbürger sind deutsche Familiengerichte zuständig. Wenn beide Ehepartner im Ausland wohnen, ist das Familiengericht in Berlin-Schöneberg zuständig.

 

Anerkennung ausländischer Scheidungsverfahren

 

Wer sich im Ausland scheiden lässt, steht vor dem Problem, dass die Scheidung in Deutschland anerkannt werden muss.

 

Ganz gleich, ob wir Ihre Scheidung in Deutschland durchführen oder Sie eine ausländische Scheidung in Deutschland anerkennen lassen wollen, wir können in beiden Fällen etwas für Sie tun.

 

Überregionale Vertretung ohne Mehrkosten

 

Wenn wir die anwaltliche Vertretung in Ihrem Scheidungsverfahren außerhalb unseres Kanzleisitzes übernehmen, ist für Sie nicht mit Mehrkosten verbunden, da wir für die überregionale Vertretung erfahrene Prozessvertreter einsetzen, die nach unseren Vorgaben die Scheidungstermine in Ihrem Sinne wahrnehmen.

 

Im Anschluss kümmern wir uns gern um die Anerkennung Ihrer Scheidung im Land Ihrer Wahl.

 



Nach welchem Recht wird geschieden?

Das kommt darauf an, welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben.

Bei Eheleuten mit gleicher Staatsangehörigkeit, wird das Scheidungsrecht der betreffenden Staatsangehörigkeit zugrunde gelegt.

Beispiel: Zwei verheiratete Italiener, die in Deutschland gelebt haben, werden nach italienischem Scheidungsrecht geschieden, d.h. das deutsche Familiengericht wendet italienisches Scheidungsrecht an.

Ist die Staatsangehörigkeit unterschiedlich, kommt es darauf an, wo das Ehepaar zuletzt die eheliche Gemeinschaft gepflegt haben, wo sie also zuletzt als Ehepaar gemeinsam gelebt haben.

Beispiel: Ist ein Deutscher mit einer Amerikanerin verheiratet, hat mit ihr gemeinsam in den USA gelebt, und will sich nach seiner alleinigen Rückkehr nach Deutschland scheiden lassen, so wird die Ehe in Deutschland nach den Normen des amerikanischen Scheidungsrechts geschieden.

Ist ein Deutscher mit einer Marokkanerin verheiratet und hat mit dieser in Deutschland gelebt, so gilt deutsches Scheidungsrecht. Diese Scheidung muss – sofern dies der marokkanische (Ex-) Ehepartner möchte, z.B. um neu heiraten zu können, in Marokko anerkannt werden. Hier zu müssen die Besonderheiten des marokkanischen Scheidungsrechts beachtet werden.

 


 

Häufige Fragen zur internationalen Scheidung >>>

 


 

Welches Gericht ist für Ihre Scheidung zuständig?

 

Sie können anhand der folgenden Situationen schnell das für Ihre Scheidung zuständige Gericht finden.

 

Deutscher Antragsteller lebt in Deutschland, der andere Ehepartner lebt im Ausland

 

Zuständig ist das Familiengericht an dem Ort (in Deutschland), an dem Sie zuletzt als Ehepaar zusammen gelebt haben.

Deutscher Antragsteller lebt im Ausland, der andere Ehepartner lebt in Deutschland

 

Zuständig ist das Gericht an dem Ort, an dem sie zuletzt als Ehepaar in Deutschland gelebt haben.
 

Beide deutschen Eheleute leben im Ausland

 

Zuständig ist das Familiengericht Berlin-Schöneberg.
 

Beide leben in Deutschland

 

Hier erfolgt die übliche Zuständigkeitsprüfung nach den für deutsche Gerichte geltenden Regelungen.




Pressekontakt :: Terminvertretungen :: Datenschutz :: AGB :: Kontakt :: Impressum :: Sitemap      © system by signetix
 
Beratung zur Scheidung index