Internationale Scheidung - Örtliche Zuständigkeit
Wo kann eine internationale Scheidung durchgeführt werden?
Grundsätzlich gilt: Für alle Ehen, die zwischen in Deutschland lebenden deutschen Staatsbürgern und Angehörigen anderer Staaten geschlossen wurden und jetzt in Deutschland geschieden werden sollen, ist das Familiengericht in Berlin-Schöneberg zuständig.
In jedem Fall muss zunächst geprüft werden, nach welchem Recht eine Ehe geschlossen wurde, und ob eine Ehescheidung überhaupt in Deutschland geschieden werden kann.
Internationale Scheidung: Europäische Union
Wenn eine Scheidung zwischen Angehörigen verschiedener Mitgliedsländer der europäischen Union durchgeführt werden soll, fällt die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Eheleute. Die Ehe wird dort geschieden, wo die Eheleute wohnen.
Internationale Scheidung: Drittländer
Während die Regelungen innerhalb der EU-Staaten eindeutig sind, ist die Entscheidung, wo und nach welchem Recht eine Ehen zwischen Deutschen und Angehörigen anderer Nationen geschieden werden können, von vielen Faktoren abhängig und richtet sich nach dem Einzelfall.
Wenn zwei Scheidungsanträge in verschiedenen Ländern eingereicht wurden, von denen eines nicht zur EU gehört
Wenn sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau in den Herkunftsländern die Scheidung eingereicht haben, wird i.d.R. die Scheidung in dem Land und nach den Rechtsvorschriften durchgeführt, in dem der Scheidungsantrag früher eingereicht wurde.
Welches Recht gilt?
In Deutschland wird eine internationale Scheidung gewöhnlich nach deutschem Recht durchgeführt. Je nach dem, aus welchen Herkunftsländern die Eheleute kommen, wird jedoch auf rechtliche Besonderheiten der Herkunftsländer eingegangen.
In einigen Ländern gilt z.B. das in Deutschland abgeschafte Schuldprinzip. Damit das Scheidungsurteil nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Herkunftsländern anerkannt wird, fließen diese Rechtsnormen in das Urteil ein.
Besonderheit: Da in einigen Ländern das Schuld- oder Verursacherprinzip gilt, müssen im Scheidungsurteil die Gründe für die Scheidung benannt werden, damit das Scheidungsurteil in den jeweiligen Ländern anerkannt werden.
Darüber hinaus kann es erforderlich sein, ein sog. Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, in dem die Rechtmäßigkeit der Scheidung durch ein weiteres Gericht geprüft werden muss, damit auch in den Herkunftsländern der Eheleute die Ehe als rechtsgültig geschieden gilt.
Bei Fragen zur Einleitung einer internationalen Ehescheidung wenden Sie sich bitte an unsere Partneranwälte.
|