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Kfz-Versicherung Sind Erst- und Zweitwagen gemeinsam auf einen Versicherungs-Nehmer zugelassen, müssen sich die beiden Ex-Partner getrennt selbst versichern, nachdem eine Einigung darüber erzielt wurde, wer welches Auto behält. Die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten ist dabei möglich - die Zustimmung des Partners vorausgesetzt. Neuer Vertrag - neue Konditionen Muss der vorher beim Ehepartner Mitversicherte durch Trennung oder Scheidung einen neuen Versicherungsvertrag abschließen, so muss in vielen Fällen nachgewiesen werden, dass der Mitversicherte über genügend Fahrpraxis verfügt, um in den Genuss einer ähnlich günstigen Schadenfreiheitsklasse zu kommen. 
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