Kinderfreibeträge

 

Der absetzbare jährliche Kinderfreibetrag für Verheiratete steigt auf 7008 Euro.

 

Um diese Summe verringert sich das zu versteuernde Einkommen desjenigen Elternteiles, der diesen Freibetrag geltend macht. Der Freibetrag kann auch auf beide Eltern verteilt werden.

  

Der absetzbare jährliche Freibetrag für nicht verheiratete Elternteile beträgt 3504 Euro jährlich.

 

Der Höchstbetrag für abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wird von derzeit 7680 Euro auf 8004 Euro (vom Veranlagungszeitraum 2010 an) angehoben.

 




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