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Kindesunterhalt für volljährige Kinder
Der Volljährigenunterhalt
Warum erhalten volljährige Kinder Unterhalt?
Grundsätzlich schulden Eltern ihren Kindern nach deren Volljährigkeit keinen Unterhalt mehr. Die Kinder müssen ab dem 18. Lebensjahr für sich selbst sorgen und sich grundsätzlich auch ihren Lebensunterhalt durch jede mögliche Arbeit selbst verdienen. Etwas anderes gilt, wenn die Kinder weiterhin bedürftig sind. Dies ist der Fall, wenn volljährige Kinder noch in der Ausbildung sind. Hierzu zählen u.a. die allgemeine Schulausbildung, die Berufsausbildung oder ein Studium.
Volljährige Kinder, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, müssen durch eine eigene Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sicherstellen. Gelingt Ihnen dies nicht, müssen sie ALG II oder Sozialhilfe beantragen.
Wieviel muss jeder Elternteil zahlen?
Jeder Elternteil hat an dem Unterhaltsbetrag den Anteil zu zahlen, der seinem Anteil am Gesamtnettoeinkommen beider Eltern entspricht.
Beachte: Beide Elternteile sind gegenüber dem Kind verpflichtet, die Einkommensverhältnisse offen zu legen. Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.
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