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Wer bezahlt die Scheidung?
Es gibt drei Möglichkeiten der Finanzierung:
Beide Ehepartner bezahlen Ihren Anteil an der Scheidung, wenn beide Ehepartner wirtschaftlich in der Lage sind, die Kosten für die Scheidung zu tragen.
Der wirtschaftlich stärke Ehepartner bezahlt die Scheidung für beide, wenn der andere Partner nachweisen kann, dass die Übernahme der Kosten durch ihn nicht zu tragen ist.
Der Staat bezahlt die Scheidung, aber nur dann, wenn die Kosten einer Scheidung die Eheleute wirtschaftlich überfordern würde. In diesem Fall kann nach Offenlegung der Vermögensverhältnisse ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.
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