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Wer bezahlt die Scheidung? Es gibt drei Möglichkeiten der Finanzierung: Jeder Ehepartner bezahlt seine eigenen Scheidungskosten, wenn beide Ehepartner wirtschaftlich in der Lage sind, die Kosten für die Scheidung zu tragen. Der wirtschaftlich stärke Ehepartner bezahlt die Scheidung des gesamten Scheidungsverfahrens, wenn der andere Partner nachweisen kann, dass die Übernahme der Kosten durch ihn nicht zu tragen ist. Der Staat bezahlt die Scheidung, aber nur dann, wenn die Kosten einer Scheidung die Eheleute wirtschaftlich überfordern würde. In diesen Fällen stellen wir für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. 
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