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Krankenversicherung in der Trennungsphase


Grundzüge der Absicherung in der Trennungsphase

 

Sofern Sie Trennungsunterhalt geltend machen dürfen und selbst nicht in der Lage sind, Ihren eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zu bezahlen, haben Sie hierauf einen Anspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen.


Dies ist auch der Fall, wenn Sie selbst eine private Krankenversicherung haben oder aber freiwillig gesetzlich versichert sind.

 

Nicht erfasst sind also die Fälle, in denen Sie über Ihren Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert bzw. über Ihren (Noch-)Ehepartner gesetzlich beitragsfrei krankenmitversichert sind.

 


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