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Krankenvorsorgeunterhalt

 

Wie kann der wirtschaftlich schwächere Partner die hohen Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen?

 

Ist der wirtschaftlich schwächere Ehepartner in der Trennungsphase nicht in der Lage, für den Lebensunterhalt selbst zu sorgen, so besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt.

 

Dieser dient vorranging der Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs und umfasst auch den Kranken-Vorsorgeunterhalt, also die Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung.

 


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