Kann ein Mediator eine Ehe retten?
Was ist Mediation?
Meditation ist eine in den USA entwickelte Methode der Konfliktvermittlung und wird in Deutschland vorwiegend in Form der Familienmediation zur Konfliktregelung in Trennungs- und Scheidungsfällen eingesetzt.
Bei Mediation handelt es sich nicht um Paartherapie – es geht also nicht um eine Versöhnung der Ehepartner, sondern um die Regelung von Scheidungsfolgen für Paare, bei denen beide Partner fest zur Trennung entschlossen sind.
Gemeinsam mit dem Mediator erarbeitet das Paar eine Einigung über möglichst viele Punkte der Scheidungsfolgen.
Voraussetzungen
Eine Mediation hat nur dann Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss, wenn beide Partner zur Mitwirkung bereit sind. Wenig erfolgversprechend sind daher Mediationen bei Paaren mit sehr starken Konflikten oder wenn einer der beiden Partner nicht gesprächsbereit ist.
Ablauf und Qualifikation
Mediationen sind meist als Kurzzeitintervention angelegt und umfassen gewöhnlich drei bis acht Sitzungen. Der Mediator wird oft durch einen Comediator unterstützt; im Idealfall erfolgt die Vermittlungsarbeit durch eine Frau und einen Mann. Ein qualifizierter Mediator sollte Jurist, Psychologe oder Pädagoge sein und eine zweijährige Zusatzausbildung zum Mediator absolviert haben. Adressen für solcherart qualifizierte Mediatoren erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) sowie bei der Centrale für Mediation. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zum Thema Mediation.
Zu Beginn einer Mediation wird der Ablauf erklärt. Gemeinsam mit dem Paar wird entschieden, welche Scheidungsfolgen in der Mediation verhandelt werden sollen (z.B. Unterhalt, Umgangsrecht oder die Aufteilung des Hausrates). Ziel und Endpunkt der Mediation ist eine einvernehmliche Lösung, die in einer Scheidungsvereinbarung festgehalten und von einem Anwalt überprüft wird. In einigen Fällen - z.B. bei einer Einigung hinsichtlich des Versorgungsausgleiches - ist zusätzlich eine notarielle Beglaubigung der Scheidungsvereinbarung erforderlich. Nach der Scheidungsvereinbarung wird die Scheidung beim Familiengericht eingereicht.
Eine Mediation kann jederzeit durch einen der Beteiligten beendet werden. Mediatoren unterliegen der Schweigepflicht und dürfen daher auch nicht in der Scheidungssache vor Gericht aussagen.
Kosten
In der Regel werden Mediationen nach Stundensätzen abgerechnet. Es gibt keine Gebührenordnung für Mediatoren, so dass der Honorarsatz - je nach dem ausgehandelten Preis bzw. der Ausbildung des Mediators - unterschiedlich ist. Das Honorar kann zwischen ca. 50 und 250 Euro pro Sitzung liegen, bei der Inanspruchnahme eines Comediatoren kommt meist ein Aufschlag in Höhe von 50 % hinzu.
Was kann Mediation nicht leisten?
Wie bereits festgestellt, ist Mediation keine Paartherapie mit dem Ziel einer Versöhnung der Ehepartner - ein Mediator wird also gar nicht erst versuchen, eine Ehe zu retten. Ein Mediator ist zudem nicht Berater, sondern nur Vermittler.
Generell können und dürfen Mediatoren nicht als Rechtsberater agieren, sie ersetzen also keinen Anwalt. Daher sollten sich beide Ehepartner zusätzlich juristisch beraten lassen, um bestmöglich informiert zu sein, denn nur wer gut informiert ist, kann seine Interessen im Rahmen einer Mediation angemessen vertreten und muss nicht befürchten, benachteiligt zu werden.
Wichtig: Ein Anwalt, der als Mediator fungiert, darf keinen der beiden Ehepartner in der Scheidungssache vor Gericht vertreten.
Darüber hinaus können Mediatoren keine therapeutische Hilfe und keine Unterstützung bei der Aufarbeitung des zugrunde liegenden Paarkonfliktes anbieten. Besteht Bedarf an psychologischer Unterstützung, sollte man sich mit einem Psychologen, Psychotherapeuten oder einer psychosozialen Beratungsstelle in Verbindung setzen.
Vorteile der Mediation
Erarbeitet sich ein Paar im Rahmen einer Mediation eine Scheidungsvereinbarung, so kann das Verfahren als einvernehmliche Scheidung enorm vereinfacht und damit auch verkürzt werden. Und das wirkt sich natürlich positiv auf die Kosten aus.
Apropos Kosten: Sie können die durch eine Mediation entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies setzt allerdings ein erfolgreiches Ergebnis der Mediation und einen notariell beglaubigten Vertrag voraus, auf dessen Basis die Ehe geschieden wird.
Zusätzlich zur Kosteneinsparung kann eine erfolgreiche Mediation einem Paar, das sich einvernehmlich scheiden lassen will, durch die konstruktive Regelung der Scheidungsfolgen enorme seelische Entlastung bringen.