Nichteigentümer bleibt alleine in der Ehewohnung wohnen - Die Kaufvertragslösung

 

Der Nicht-Eigentümer will alleine wohnen bleiben - Kaufvertragslösung

 

Häufig will der Ehegatte, der allein im bisherigen Familienheim verbleiben will, dass ihm der andere Ehegatte seinen Miteigentumsanteil überträgt.

 

Dabei stellt sich folgendes Problem:

 

Wie soll der Kauf des anderen Anteils finanziert werden?

 

Variante 1: Ein Ehegattenunterhaltsverzicht gegen Zahlung einer Unterhaltsabfindung (sog. Kompensationszahlung), die dann mit dem Kaufpreis für den Immobilienanteil verrechnet wird. 

 


 

Variante 2: Verrechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen

 


 

Variante 3: Ganz-/Teilverzichtslösung betr. Versorgungsausgleichsanwartschaften, die bei Scheidung zu übertragen wären.

 

Diese Lösung wird von den Familiengerichten mitgetragen, wenn sie wirtschaftlich vertretbar ist und ein Versorgungsausgleichsverzicht in angemessenem Verhältnis zum erworbenen Miteigentumsanteil steht, der ja wiederum auch der Alterssicherung des übernehmenden Ehepartners dient.

 


 

Variante 4: Stundung des Kaufpreisanteils, der an den anderen Miteigentümer auszuzahlen wäre.

 

Auch hier bietet sich als Gegenleistung für diese (verzinsliche/unverzinsliche) Stundung eine Reduzierung des Ehegattenunterhalts an.

 


 

Variante 5: Alternativ dazu kann festgelegt werden, dass bei Veräußerung des Anwesens oder der Wohnung - etwa bei Erreichen der Volljährigkeit der Kinder - durch den übernehmenden Ehegatten der gestundete Teil (oder bestimmte Erlösanteile) bei Übertragung an den veräußernden Ehegatten ausgeglichen werden, um zu einem späteren Zeitpunkt das wirtschaftliche Gleichgewicht zwischen den Ehepartnern für die Übernahme des Anteils wieder herzustellen.

 


 

Variante 6: Möglich ist auch, dem veräußernden Ehepartner bei einer Scheidung ein angemessenes Äquivalent für die Übertragung seines Miteigentumsanteils zu sichern. Der Grund für solche Lösungen besteht häufig darin, dass die Ehegatten sich bei Scheidung darüber einig sind, dass das Familienheim den Kindern erhalten werden sollte, dass aber umgekehrt der Ehegatte, der auf die Verwertung seines im Miteigentum stehenden Hausanteils verzichtet, einen angemessenen Ausgleich hierfür haben möchte, wenn der andere Ehegatte zu einem späteren Zeitpunkt Wertsteigerungen durch den Verkauf realisiert. 

 

Wenn Sie Fragen zu Immobilien im Zusammenhang mit einer Scheidung haben oder Immobilienbesitz gerichtlich oder außergerichtlich regeln wollen, rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine kurze E-Mail, wir helfen gern .... hier.

 




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