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Nur ein Anwalt für beide Ehepartner?

 

Ein Anwalt kann vor Gericht niemals beide Seiten vertreten.

 

Wer jedoch nur einen Anwalt für beide Ehepartner in Anspruch nehmen will, kann vor einer Scheidung die zu regelnden Sachverhalte (z.B. Unterhalt für Kinder und Ehegatten, Verbleib der Kinder, Regelungen über den Hausrat oder die Ehewohnung usw.) auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen.

 

Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung:

 

1. Mehr Rechtssicherheit für die Zeit nach der Scheidung: Beide Seiten sind vertraglich an die Scheidungsfolgenvereinbarung gebunden.

 

2. Niedrigere Verfahrenskosten: Das Scheidungsverfahren wird billiger, da vor Gericht weniger Anträge gestellt werden müssen.

 

3. Nur ein Anwalt vor Gericht notwendig: Wenn die relevanten Punkte bereits in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt wurden, muss nur derjenige, der den Scheidungsantrag gestellt hat, anwaltlich vertreten sein.

 

4. Konfliktfreie Scheidung: Es gibt im Scheidungsverfahren keinen Anlass, sich über etwas zu streiten, da alles bereits im Vorfeld geregelt ist.

 


 

Und so wird gemacht - 4 Schritte zur einvernehmlichen Scheidung

 

Schritt 1: Vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem Noch-Ehepartner einen Termin bei einem Anwalt.

 

Schritt 2: Im Gespräch legen Sie fest, welche Punkte einvernehmlich geregelt werden sollen.

 

Schritt 3: Überprüfen Sie den Entwurf und äußern Sie Änderungswünsche.

 

Schritt 4: Ihr Anwalt reicht die Scheidungsfolgenvereinbarung zusammen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht ein.

 


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