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Rechtsschutzversicherung

 

Hat eine Scheidung Auswirkung auf die Rechtsschutzversicherung?


Ja: Rechtsschutz gibt es ab dem Datum der Rechtskraft des Scheidungsurteils nur noch für den Versicherten.

 

Sind beide Parteien Versicherungsnehmer, darf nach der Scheidung nur einer den Vertrag fortführen.

 

  

Wussten Sie, daß Sie auch für den Scheidungsfall eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können?

 

Es gibt seit einigen Jahren eine Versicherung, bei der die Übernahme der Scheidungskosten für den Hauptversicherten möglich ist.

 

Bedingungen, damit die Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten trägt:

 

• Es gibt eine Wartezeit von mehreren Jahren

 

• Für den Scheidungsfall wird eine Selbstbeteiligung fällig

 

• Der Scheidungsrechtsschutz muss im Rahmen eines größeren Rechtsschutzpaketes gekauft werden

 

 


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