Scheidung | Deutschlands Scheidungsportal Nr. 1

Rechtsschutzversicherung

 

Bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils haben Sie als mitversicherte Person Versicherungsschutz.  

 

Regel: Normalerweise ist es nicht möglich, eine Scheidung über die Rechtsschutzversicherung abrechnen zu lassen, da Versicherungen diesen Bereich des allgemeinen Lebensrisikos üblicherweise nicht versichern.

 

Ausnahme: Seit einiger Zeit gibt es Versicherungen, bei der die Übernahme der Scheidungskosten für den Hauptversicherten möglich ist. Um diesen Rechtsschutz, der mit einer Selbstbeteiligung verbunden ist, in Anspruch nehmen zu können, gilt derzeit allerdings eine mehrjährige Wartezeit.

 

Wichtig: Der Scheidungsrechtsschutz wird nur dem unmittelbaren Versicherungsnehmer gewährt und gilt nicht für in anderen Bereichen des Rechtsschutzes mitversicherte Ehegatten.

 


Favoriten:

Rubriken:

Service:

Regionales:

» Scheidung einleiten

» Die Kosten einer Scheidung

» Neues Recht

» 1 oder 2 Anwälte?

» Gewaltschutz

» Unterhaltspflicht- verletzung

» Die häufigsten Scheidungsfehler

» Scheidung

» Kinder

» Unterhalt

» Zugewinn- ausgleich

» Versorgungs- ausgleich

» Ehewohnung

» Unternehmer-Scheidung

» Scheidungs- anträge

» Einvernehml. Scheidung

» Internationale Scheidung

» Onlinescheidung

» Unterhalts- ansprüche

» Sorgerecht 

» Umgangsrecht

» Eheverträge


» Anwälte

» Neue Wohnung finden

» Umzugsfirma finden

» Neustart


Presse :: Partneranwälte :: Geschäftsentwicklung :: Rechtsbelehrung :: AGBs :: Kontakt :: Impressum :: Sitemap        © system by signetix
 
Anwalt in Ihrer Nähe index scheidungsantrag weiterimpfehlen