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Wenn eine Scheidung ansteht

 

Thema: Die richtige Scheidung finden

 

Kommt für mich eine einvernehmliche Scheidung in Frage?

 

Eine einvernehmliche Scheidung kommt in Frage, wenn die Eheleuten bereits vor dem Scheidungstermin alle wesentlichen Sachverhalte selbst geregelt haben. In diesem Fall muss nur derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, vor Gericht anwaltlich vertreten sein.

 

Hierbei muss unbedingt darauf hingewiesen werden, dass eine vorgerichtliche Einigung über so wichtige Bereiche wie z.B. Unterhaltszahlungen oder die Regelung des Zugewinnausgleich auch der Prüfung eines Fachmannes bedarf, damit nicht einer der Beteiligten leichtfertig oder aufgrund von Unkenntnis auf ein Recht verzichtet.

 

Unbedingt beachten: Wer auf Unterhalt verzichtet, obwohl ihm oder ihr dieser Unterhalt zustehen würde, hat keinen Anspruch auf staatliche Transferleistungen.

 

Praxistipp: Lassen Sie sich über die Gestaltungsmöglichkeiten einer einvernehmlichen Scheidung von einem Anwalt beraten.

 

Wichtig: Ein Rechtsanwalt kann nur eine Seite objektiv beraten und anwaltlich vertreten. Weit verbreitet ist der Irrtum, dass sich beide Eheleute bei einer einvernehmlichen Scheidung zusammen einen Rechtsanwalt nehmen können.

 

Da ein Anwalt nur eine Seite, nämlich seinen Mandanten, objektiv beraten kann, wäre die Beratung beider Seiten ein sog. Parteienverrat und ist demnach nicht erlaubt.

  

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Lesen Sie auch:  Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung | Beteiligung eines Rechtsanwaltes | Ein oder zwei Anwälte | Anwaltszwang |

 


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