Wenn eine Scheidung ansteht

 

Thema: Strittige Scheidung

 

Gibt es Streit über einen der folgenden Bereiche?

  

• Sorgerecht

• Umgangsrecht

• Hausrat

• Wohneigentum

• Unterhalt

• Zugewinn

• Vermögensoffenlegung

 

Wenn es zwischen den Eheleuten Streit über einen der o.g. Punkte gibt, müssen beide Seiten anwaltlich vertreten sein.

 

Praxistipp: Wenn es keine Einigung über die o.g.Punkte gibt, wird das Familiengericht eine Regelung festlegen. Wer im Scheidungsverfahren etwas erreichen will, muss einen Antrag stellen. Auch die Abwehr eines Antrages, der die andere Seite benachteiligen würde, gilt als Antrag.

 

Daher sollte man sich bereits im Vorfeld einer Scheidung mit seinem Anwalt die richtige Strategie zusammen stellen und das Machbare erörtern.

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