Scheidungsantrag stellen
Wer eine Scheidung einleiten will, muss bei einem Familiengericht einen Scheidungsantrag einreichen.
Damit der Scheidungsantrag jedoch beim Gericht angenommen und bearbeitet werden kann, muss ein Rechtsanwalt den Antrag für Sie stellen. Privatpersonen können keine Scheidungsanträge stellen.
Scheidungsantrag herunterladen
Dieser Dienst wird angeboten von:
Anwaltsbüro SIEH - Kanzlei für Familienrecht
Auszug aus dem Leistungsspektrum:
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Scheidungsanträge stellen
- Scheidungen durchführen
- Unterhaltsklagen
- Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
PLUS: Sehr freundliche und erfahrene Anwälte. Die Anwälte verfügen über 10 bis 15 Jahre Berufserfahrung im Scheidungs- und Unterhaltsrecht.
PLUS: Kanzlei mit Qualitätskontrolle: Die Prüfung der Schriftsätze erfolgt immer durch mehrere Anwälte.
PLUS: Mehrfach im Monat werden Vorträge zu familienrechtlichen Themen angeboten.
Fazit: empfehlenswert
Anwaltsbüro SIEH - Kanzlei für Familienrecht
Dominicusstraße 50
10827 Berlin
Tel.: 0800 - 546 2000 (freecall)
Tel.: 030 - 531 42 48 00
Fax: 030 - 531 42 48 015
Web: www.SIEH-Familienrecht.de
Mail: mailto:info@sieh-familienrecht.de
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