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Sorgerecht


Was ist das Sorgerecht?

 

Der Begriff "elterliche Sorge" (Sorgerecht) beschreibt den gesetzlichen Rechte- und Pflichtenkreis von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Während das Hauptrecht die gesetzliche Vertretung ist, unterteilt sich der Pflichtenkreis in "Vermögenssorge" und "Personensorge".

 

Grundsätzlich haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Gelegentlich ist auch das alleinige Sorgerecht möglich, muss aber durch ein Gericht festlegt werden.

 

 

Die Personensorge umfasst folgende Punkte:


- Die tatsächliche Betreuung zum Wohlergehen des Kindes

 

- Das Aufenthaltsbestimmungsrecht

 

- Das Schulbestimmungsrecht

 

- Die medizinische Versorgung

 

 

Aus dem Sorgerecht lassen sich nicht nur Rechte ableiten, wie das Wort Sorgerecht vermuten lässt, sondern vor allem Pflichten.

 

Jeder der Kinder hat, wird wissen, was gemeint ist.



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