Sorgerecht
I. Definition
Sorgerecht, auch elterliche Sorge genannt, umschreibt alle Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern.
Das Sorgerecht umfasst:
1. Personensorge
Die Personensorge umfasst die Verantwortung für die persönlichen Belange des Kindes (Erziehung, Gesundheitsvorsorge, Bekleidung, Ernährung, Aufenthalt und Umgang).
2. Vermögenssorge
Die Vermögenssorge berechtigt und verpflichtet zur Verwaltung des Vermögen des Kindes.
3. Gesetzliche Vertretung des Kindes
Derjenige, der Sorgerecht hat, kann für das Kind Rechtsgeschäfte vornehmen.
4. Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Grundsätzlich haben Eltern ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. In Ausnahmefällen kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Antrag durch das Familiengericht vom Sorgerecht getrennt werden. Das Ergebnis ist, dass beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, aber nur ein Elternteil Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrecht ist.
II. Das Sorgerecht in der Trennungsphase
Bereits in der Trennungsphase gilt, was dann auch bei einer Scheidung der Regelfall ist: Grundsätzlich behalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Allerdings kann bereits bei dauerhafter Trennung ein separates Sorgerechts-Verfahren eingeleitet werden. Das alleinige Sorgerecht muss beim Gericht beantragt werden. Nur im Falle einer Zustimmung des anderen Elternteils kann das Familiengericht diesem Antrag stattgeben, bei Kindern ab dem Alter von 14 Jahren ist auch deren Zustimmung erforderlich.
Dennoch sollten die Eltern nach Möglichkeit ohne Hinzuziehung des Gerichtes eine Lösung finden, die zum Wohle ihrer Kinder ausfällt.
Vergleiche: Sorgerecht in der Scheidungsphase