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Steuererstattung und Steuernachzahlung

 

Steuernachzahlung

 

Ist eine Einkommensteuernachzahlung an das Finanzamt zu leisten, handelt es sich um eine Steuerschuld, für die beide Ehepartner in solidarischer Weise einstehen müssen. Dies bedeutet, dass jeder der beiden Ehepartner dem Finanzamt den gesamten Betrag schuldet (siehe § 421 BGB, sog. Gesamtschuldnerschaft).

 

Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach der Verursachung stellen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.

 

Steuererstattung

 

Grundsätzlich werden zuviel gezahlte Steuern an die Bankverbindung überwiesen, die in der Steuererklärung angegeben ist.

 

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf Aufteilung des Rückerstattungsbetrages zu stellen. Jeder Ehepartner bekommt dann den ihm zustehenden Betrag erstattet. Ihr Steuerberater wird Ihnen in dieser Sache gerne weiterhelfen.

 


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