Streit um Hausrat
Vorläufige Nutzungsfestlegung durch ein Gericht
Können sich die Ehepartner bei der Verteilung des Hausrates nicht einigen, so kann das Gericht über eine vorläufige Zuweisung einzelner Gegenstände zur vorläufigen Nutzung entscheiden. In der Regel werden Hausrat-Gegenstände, die für das tägliche Leben unverzichtbar sind, wie z.B. eine Waschmaschine für eine alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern, von Gerichten entsprechend zur vorläufigen Nutzung zugesprochen. Eine endgültige Klärung der Eigentumsverhältnisse findet in dieser Phase dagegen nicht statt.
Für das Gerichtsverfahren ist ein Antrag desjenigen Ehepartners beim Amtsgericht erforderlich, der die Herausgabe eines bestimmten Gegenstandes begehrt.
Fragen Sie uns, ob Ihnen während Ihrer Trennungsphase bestimmte Haushaltsgegenstände zur Nutzung zugesprochen werden können.
Wichtig: Es ist unerheblich, wer das Eigentum an einer Sache besitzt. Entscheidend ist, wer bestimmte ehemals gemeinsam genutzte Haushaltsgegenstände für das tägliche Leben stärker gebrauchen kann. Keine Sorge: Das Eigentum an der Sache bleibt durch diese Entscheidung unberührt. Sie nehmen also Ihrem Partner nichts weg.
Die Eigentumsverhältnisse werden durch eine Regelung nach § 1361a BGB gemäß Abs. 4 nicht berührt, § 1361 a II BGB und § 1361 a I 2 BGB haben also keinen Einfluss auf die eigentumsrechtliche Lage. Grund ist, dass die endgültige Verteilung dem Scheidungsverfahren vorbehalten ist.
Festlegung der Eigentumsverhältnisse im späteren Scheidungsprozess
Im Scheidungsprozess werden alle Haushaltsgegenstände, über die es bisher noch keine Einigung gegeben hat, endgültig einem der beiden Partner zugesprochen. Wurde einem Partner Eigentum eines anderen zugesprochen, so hat der eine dem anderen für diesen Gegenstand eine Entschädigung zu zahlen. Diesen sog. Wertersatz legt das Gericht fest.
Bitte lesen Sie auch den Abschnitt: Die Partner sind sich einig. Möglicherweise verspüren Sie nach der Lektüre dieses Abschnittes weniger Lust, jeden Haushaltsgegenstand durch ein Gericht zuordnen zu lassen.