Keine Einigung über alleiniges Sorgerecht
Was passiert, wenn sich die Eltern über das alleinige Sorgerecht für die Kinder nicht einigen können?
In diesem Fall entscheidet das Gericht auf Antrag eines Elternteils über die Übertragung des alleinigen Sorgerechts.
Dabei stehen mehrere Fragen im Mittelpunkt:
• Was wird dem Kindeswohl am besten gerecht?
• Ist das alleinige Sorgerecht des Antragsstellers die beste Lösung?
• Welche Motive verfolgt der Antragsteller bei der Beantragung des alleinigen Sorgerechts?
In jedem Fall prüft ein Gericht zuerst, ob nicht doch ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern dem Kindeswohl am ehesten gerecht wird.
Erfolgsaussichten hat der Antrag auf Erteilung eines alleinigen Sorgerechtes hingegen, wenn ernsthafte Zweifel an der Eignung des anderen Elternteils zur Erziehung und Betreuung des Kindes bzw. an seiner Konsensfähigkeit und Kooperationsbereitschaft bestehen.
Bei der Frage nach dem alleinigen Sorgerecht gelten für die Antwort folgende Kriterien:
Wille des Kindes - Was will das Kind?
Förderungsprinzip - Wie eignet sich der Elternteil zu der Erziehungs- und Betreuungsaufgabe?
Kontinuitätsprinzip - Besteht Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse? Wie intensiv hat sich welcher Ehepartner während der Ehe um die Kinder gekümmert?
Nestprinzip - Wie ist die Bindung des Kindes zu welchem Elternteil, zu den Geschwistern, sonstigen Bezugspersonen?
Umfeldprinzip - Wird das Kind durch ein alleiniges Sorgerecht aus seinem sozialen Umfeld gerissen?
Zeitprinzip - Welcher Elternteil hat wieviel Zeit? Wer einer Vollerwerbstätigkeit nachgeht, hat also grundsätzlich schlechtere Karten.
Entscheidungshilfen des Gerichts
1. Stellungnahme des Jugendamtes
Das Jugendamt führt mit Eltern und Kind Einzelgespräche und verfasst eine Stellungnahme. Die Stellungnahme des Jugendamtes fließt in die Entscheidung des Gerichts mit ein.
2. Familienpsychologisches Gutachten
Änderungen in der Familienkostellation stellen auch für Kinder eine erhebliche seelische Belastung dar. Ein familienpsychologisches Gutachten soll klar stellen, in wie weit das Kind durch den Gerichtsentscheid eine Entlastung erfährt.
3. Anhörung des Kindes
Bei einem Sorgerechtsstreit wird auch das Kind angehört. Die Aussage des Kindes hat um so höheres Gewicht, je älter das Kind ist.