Übersicht Unterhaltsansprüche
Bereich Unterhalt - Anwaltliche Möglichkeiten im Überblick
1. Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten klären
Wer einen Unterhaltsanspruch durchsetzen will, muss zuerst wissen, wie hoch das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten ist. Ein möglicher Weg wäre, wenn alle außergerichtlichen Bemühungen auf Auskunftserteilung gescheitert sind, eine sog. Stufenklage zu führen.
Hierbei wird zuerst der Unterhaltsverpflichtete vom Gericht aufgefordert, die Unterlagen, die zur Berechnung der zu zahlenden Unterhaltshöhe notwendig sind, offenzulegen.
Weigert sich der Unterhaltsverpflichtete, kann das Gericht auf Antrag des Unterhaltsberechtigten sogar eine Erzwingungshaft bis zur vollständigen Offenlegung der Einkommensverhältnisse anordnen.
Besonderheit: Wenn ein Kind von einem Elternteil Unterhalt einfordert, hat dieser Elternteil das Recht, auch die Einkommensverhältnisse des anderen Elternteiles zu erfahren.
Wenn die Vermögensverhältnisse offengelegt wurden, kann sich eine sog. Leistungsklage auf Zahlung von Unterhalt anschließen.
2. Durchsetzung von Unterhalt
Wenn Unterhalt trotz offensichtlicher Zahlungsverpflichtung nicht gezahlt wird, bleibt oft nur der gerichtliche Weg, um zu seinem Recht zu kommen. Hier ist jedoch einiges zu beachten, damit die Unterhaltszahlung durchgesetzt werden kann.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Es besteht keine Möglichkeit, Trennungsunterhalt rückwirkend zu fordern. Darüber hinaus verjähren auch fristgemäß angemahnte Ansprüche aus Trennungsunterhalt nach einem Jahr, wenn versäumt wurde, die Ansprüche gerichtlich einzufordern.
Es muss also eine Unterhaltsklage eingereicht werden.
3. Abwehr unrechtmäßiger Unterhaltsforderungen
Unrechtmäßige Unterhaltsforderungen entstehen oft dann, wenn der Antragssteller das Einkommen des vermeintlichen Unterhaltsverpflichteten falsch einschätzt. Um die tatsächliche Unterhaltshöhe zu klären, muss eine Gesamtbewertung der Einkommensverhältnisse beider, sowohl des Antragstellers als auch des Unterhaltsverpflichteten, vorgenommen werden.
Hierbei ist nicht nur das tatsächliche Einkommen zu berücksichtigen, sondern auch das Einkommen, das hätte erzielt werden können.
4. Abänderung eines Titels bzw. der Unterhaltszahlung:
Bei Kindesunterhalt kann allein das Alter des Kinder eine Änderung der Unterhaltshöhe nach sich ziehen. Beim Nachehelichen Unterhalt Einkommensänderungen ab 10% ggü. dem bisherigen Einkommen. Das bedeutet, dass auch derjenige an der Änderung des Titels ein Interesse hat, der bislang zahlt, aber eben in Zukunft weniger zahlen müsste – wenn er es denn geltend macht.
5. Strafverfahren beantragen
Wenn Unterhalt nicht bezahlt wird, obwohl der Unterhaltsverpflichtete dazu in der Lage wäre, könnte dieses Verhalten u.U. auch strafrechtlich verfolgt werden.