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Umgangsrecht (Besuchsrecht)


Dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, steht in der Regel alle 14 Tage ein Besuchsrecht zu.

Dies gilt bereits für die Trennungsphase und ist natürlich auch während und nach der Scheidung gültig. Die im Beispiel Umgangsrecht aufgeführten Hinweise bilden daher lediglich eine Wiederholung der bereits für die Trennungsphase gültigen Fakten - allerdings halten wir diese Fakten für wichtig genug, um sie hier noch einmal aufzuführen.

 


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