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Strafrechtliche Folgen von Unterhaltsrechtsverletzungen


Wer eine gesetzliche Unterhaltspflicht verletzt, macht sich im Sinne von § 170 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

 

Rechtsfolge: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.



Wer Unterhalt nicht bezahlt, obwohl er dazu in der Lage war, macht sich strafbar.

 

Strafrechtlich relevant ist, wenn ein Unterhaltsverpflichteter seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, obwohl er finanziell leistungsfähig war.



Drei Fragen müssen beantwortet werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des zu Unterhalt Verpflichteten während des Tatzeitraumes zu beurteilen:


1.) Tatsächliches Einkommen: Welches Einkommen hat der Beschuldigte tatsächlich erzielt?


2.) Mögliches Einkommen: Welches Einkommen hätte der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum erzielen können?


3.) Unterhaltshöhe: Wie hoch ist der gesetzlich geschuldete Unterhalt pro Monat?


Um diese Angaben zu ermitteln, sind detaillierte und vollständige Nachweise vorzulegen, aus denen sich die Unterhaltspflichtverletzung ergibt.

 


 

Welche Unterlagen prüft die Staatsanwaltschaft?


 • Dokumente über das Verwandschaftsverhältnis (Beispiele: Heiratsurkunde, um Ehe nachzuweisen, Scheidungsurteil, um Scheidung nachzuweisen, Dokument über die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
• Unterhaltstitel

• Erbrachte Unterhaltsleistungen
• Unterhaltsrückstände
• Einkommens- und Wermögensverhältnisse des Unterhaltsberechtigten
• Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten
•  Regelungen zur elterlichen Sorge
• Eventuelle Vorstrafen
• Aufstellung über frühere Arbeitgeber sowie die Abfrage der Sozialdaten bei der Rentenversicherung, um Rückschlüsse auf die Einkünfte im betreffenden Zeitraum schließen zu können

 


 

Strafanzeige über einen Anwalt sinnvoll

 

Da die Staatsanwaltschaft zur Feststellung und zur Anklage die Mithilfe des Unterhaltsberechtigten benötigt, um schnellere Erfolge zu erzielen, sollte die Strafanzeige auch unter Einbeziehung aller bekannten Sachverhalte erfolgen. Hierbei kann ein Rechtsanwalt eine große Hilfe sein.

 


 

Typische Einwände in der Praxis

 

Unterhaltsberechtigte hören von Unterhaltszahlern häufig den Satz: "Ich würde ja mehr bezahlen, leider war es mir nicht möglich." Oft werden zahlreiche Gründe genant, warum eine Stelle nicht angetreten werden konnte. Im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wird gelegentlich auch ein Blick auf die Ernsthaftigkeit von Bewerbungen bei neuen Arbeitgebern geworfen.

 

Denn grundsätzlich muss ein Unterhaltsverpflichteter erhöhte Anstrengungen ergreifen, um seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Unterhalt nachkommen zu können. Anderenfalls wird dem Unterhaltsverpflichteten ein sog.  fiktives Einkommen angerechnet; er wird also so gestellt, als hätte er ein vollständiges oder teilweises Einkommen.

 



Die Kosten eines Strafverfahrens


Kosten für den Anzeigenerstatter


Jeder Bürger kann eine Strafanzeige kostenfrei stellen.


Kosten für den Verurteilten


Im Falle einer Verurteilung muss der Verurteilte zusätzlich zum Unterhalt die Kosten des Verfahrens tragen. Darüber hinaus muss der Verurteilte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen.

 


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