Aktuelles Gesetz zum Vaterschaftstest

 

Neues Gendiagnostikgesetz wirkt sich auch auf Vaterschaftstests aus

 

Wenn Ehen zerbrechen, sind häufig die Väter zu Unterhalt gegenüber ihren minderjährigen Kindern verpflichtet.

 

In der Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen Väter Unterhalt zahlen, ohne dass feststeht, ob es sich tatsächlich um das eigene Kind handelt. Bislang konnten Väter heimlich einen Vaterschaftstest machen lassen, wenn ihnen der Weg über ein Gericht zu langwierig oder zu teuer erschien. Zahlreiche Genlabore boten Tests für die Feststellung der Vaterschaft an, ohne dass sich hieraus rechtliche Konsequenzen für die Väter ergaben.

 

Doch mit der Einführung des Gendiagnostikgesetzes im April 2009 ist damit Schluss. Wer einen Gentest ohne Zustimmung der Betroffenen oder deren gesetzlichen Vertreter macht, kann ab sofort mit einer Strafe bis zu 5000 Euro rechnen.

 

Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes auch im Bereich der Gentechnik, also der Schutz der Erbinformationen von Kindern vor unbefugtem Zugriff.

 

Darüber hinaus wird auf diese Weise sicher gestellt, dass Kinder nicht vorschnell mit den Ergebnissen von Gentests konfrontiert werden.

 

Wer die Vaterschaft anzweifelt, muss ein Gericht davon überzeugen, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht der Vater sein kann. Wird der Anfangsverdacht hinreichend begründet, kann ein Gericht einen Gentest anordnen, notfalls auch ohne Zustimmung der Mutter.  

 




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