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Vermögensbegriff


Was zählt zum Vermögen?

 

Zu den Vermögenswerten gehören u.a.:


- PKW
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen auf Kapitalbasis
- Ersparnisse (Sparbuch, Wertpapierdepots)
- Immobilien
- Lebensversicherungen
- Forderungen (Zahlungsansprüche gegen Dritte)

 


 

Wie werden diese Vermögen bewertet?

 

- Bei Girokonten: Kontostand
-  Bei Sparbüchern: Guthaben
- Bei Wertpapieren: Kurs x Anteile = Wert
- Bei Investmentfonds: Kurs x Anteile = Wert
- Bei Immobilien: Marktwert, ggf. durch Sachverständigen
- Bei Kapitallebensversicherungen: Zeitwert (Sparbeiträge + Gewinnanteile + Zinsen abzüglich Vermittler-Provision und Verwaltungsgebühr). Die Versicherungen sind hier verpflichtet, Ihnen auf Anfrage den aktuellen Zeitwert mitzuteilen.

 

Nicht hinzuzurechnen sind z.B. Versicherungen, die das Geld in jedem Fall als monatliche Rente und nicht auf einen Schlag auszahlen - deren Aufteilung wird im Versorgungsausgleich geregelt.

 


 

Wem gehört was? - Die Vermögensauseinandersetzung


Die Vermögensauseinandersetzung beinhaltet die Frage, welchem Ehegatten welche Vermögenswerte gehören und wem welche Verbindlichkeiten zuzurechnen sind.

 

Beispiele:

 

Sind beide Ehegatten als Kontoinhaber eingetragen, ist jedem der Ehegatten grundsätzlich die Hälfte des Guthabens zuzuschreiben.  

 

Sind beide Ehegatten jeweils hälftige Eigentümer eines Grundstücks, auf dem das Wohnhaus steht, ist jedem der
Ehegatten der halbe Grundstückswert in sein Endvermögen einzustellen.

 

Ist das Wohnhaus über ein Darlehen finanziert, für das beide Ehegatten als Darlehensnehmer unterzeichnet haben, so ist der hälftige Darlehensbetrag bei jedem der Ehegatten in Ansatz zu bringen.

 

Gleiches gilt bei Lebensversicherungen. In der Regel ist nur einer der Ehegatten Vertragspartner, sprich Versicherungsnehmer. Der andere Ehegatte ist nur Begünstigter.

 


 

Wichtig für Freiberufler und Selbständige/Unternehmer:

 

Kapitallebensversicherungen fallen in den Zugewinnausgleich. Das bedeutet, dass - grob gesprochen - die Hälfte Ihrer Altersvorsorge ihrem Noch-Ehepartner zugute kommt.

 

Vom Unternehmenswert sind 50 % an den Ehepartner auszuzahlen.

 

 


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